Seit 25. Mai 2018 gilt in Österreich das auf der Datenschutzgrundverordnung der EU beruhende Datenschutz-Anpassungsgesetz. Persönliche Daten müssen demgemäß umgehend gelöscht werden, sofern der Zweck der Nutzung erfüllt ist.
Wir bewahren daher nach Auftragserledigung keinerlei Daten auf, sei es in Form von Kundenverzeichnissen, einer Kontaktdatenbank oder persönlichen Informationen. Dies gilt auch für die von uns gemachten Notizen bzw. Audio-Aufnahmen bei Interviews sowie die im Rahmen eines Auftrags entstandenen schriftlichen Dokumente bzw. Dateien (Transkriptionen, verschriftlichte Zeitzeugeninterviews, Autobiografie).
Alle Daten werden von uns 30 Tage nach Auftragserfüllung gelöscht bzw. vernichtet. Sichern Sie daher bitte die von uns erhaltenen Dateien, da wir Ihnen diese bei
Verlust nicht nochmals übermitteln können. Von der Löschung ausgenommen sind Dokumente mit einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (z.B. Rechnungen, Verträge).
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